Zur Verhandlung des Oberverwaltungsgerichtes in Weimar am 3. März 2010 waren auch Mitglieder und Sympathiesanden unserer Bürgerinitiative präsent. Es ging hier nicht darum, ob die Anlage notwendig war, ob es einen besseren Standort gegeben hätte, ob sie überdimensioniert ist. Eine einzige Frage ist durch das Gericht zu klären. Nämlich die, ob die Genehmigung der Anlage im Jahr 2005 rechtlich korrekt war. Die Verkündung des Urteils erfolgt frühestens am 16.3.2010. Mehr über die Verhandlung erfahren Sie im Beitrag von „Freies Wort“. ...