Das „Freie Wort“ berichtet am 27. Februar 2010 im Ressort Zella-Mehlis, dass sowohl die Müllofengegner als auch der Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt), Betreiber der Anlage, das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Weimar der Verhandlung am 3. März mit Spannung erwarten. Die Müllofengegner argumentieren, dass die geforderten Messwerte manipuliert sind, weil diese an der falschen Stellen entnommen worden wären. Die Genehmigung zum Bau und Betrieb der MVA sei also unter falschen Maßgaben zustande gekommen. ...