Das „Freie Wort“ berichtet am 23. August 2007 im Ressort Thüringen, dass drei Tage nach Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage in Zella-Mehlis die Aufsichtsbehörde gegen den Betreiber ZASt wegen eines möglichen Störfalls ermittelt. Das Umweltamt wirft dem Zweckverband vor, dass dieser nicht unverzüglich über das Vorkommnis informiert habe. Deshalb soll ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht eingeleitet werden.