Im Amtsblatt der
Europäischen Union wurde kürzlich die Richtlinie über Abfall (2008/98/EG) veröffentlicht. Die Abfallrahmenrichtlinie ist mit
12. Dezember 2008 in Kraft getreten und innerhalb von 2 Jahren im nationalen
Recht zu verankern.
Sie zielt darauf ab, den
Umgang mit Abfall in Europa neu auszurichten und die Länder dazu zu bewegen,
weit mehr Abfall als bisher zu recyceln.
Die konkreten Ziele der Richtlinie sind:
Wesentlich wird zukünftig
die neu eingeführte fünfstufige Abfallhierarchie für die Behandlung von
Abfällen sein.
Die fünfstufige
Abfallhierarchie lautet:
Alleinverbrennungsanlagen
werden von Beseitigern zu Verwertern, sofern ein bestimmter Wirkungsgrad
erreicht wird. Im Fall der Abfallverbringung wird jedoch die Behandlung in
Verbrennungsanlagen weitgehend wie eine Beseitigung (5. Hierarchiestufe)
angesehen. Mitverbrennungsanlagen werden gegenüber anderen Verwertungsverfahren
nun um eine Stufe schlechter gestellt.
Die fünfstufige
Abfallhierarchie ist eine Reihenfolge von Prioritäten, keine verbindliche
Vorgabe. Diese bilden „Optionen, die insgesamt das beste Ergebnis unter dem
Aspekt des Umweltschutzes erbringen.“ Abweichungen sind zulässig, wenn dies für
einzelne Abfallströme durch Lebenszyklusdenken hinsichtlich der gesamten
Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen gerechtfertigt ist.