Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde kürzlich die Richtlinie über Abfall (2008/98/EG) veröffentlicht. Die Abfallrahmenrichtlinie ist mit 12. Dezember 2008 in Kraft getreten und innerhalb von 2 Jahren im nationalen Recht zu verankern.

Sie zielt darauf ab, den Umgang mit Abfall in Europa neu auszurichten und die Länder dazu zu bewegen, weit mehr Abfall als bisher zu recyceln.

Die konkreten Ziele der Richtlinie sind:

 

Wesentlich wird zukünftig die neu eingeführte fünfstufige Abfallhierarchie für die Behandlung von Abfällen sein.

Die fünfstufige Abfallhierarchie lautet:

  1. Vermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. Sonstige Verwertung, z. B. energetische Verwertung
  5. Beseitigung.

 

Alleinverbrennungsanlagen werden von Beseitigern zu Verwertern, sofern ein bestimmter Wirkungsgrad erreicht wird. Im Fall der Abfallverbringung wird jedoch die Behandlung in Verbrennungsanlagen weitgehend wie eine Beseitigung (5. Hierarchiestufe) angesehen. Mitverbrennungsanlagen werden gegenüber anderen Verwertungsverfahren nun um eine Stufe schlechter gestellt.

 

Die fünfstufige Abfallhierarchie ist eine Reihenfolge von Prioritäten, keine verbindliche Vorgabe. Diese bilden „Optionen, die insgesamt das beste Ergebnis unter dem Aspekt des Umweltschutzes erbringen.“ Abweichungen sind zulässig, wenn dies für einzelne Abfallströme durch Lebenszyklusdenken hinsichtlich der gesamten Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen gerechtfertigt ist.