Das „Freie
Wort“ berichtet am 14. Oktober 2008 im Ressort Thüringen unter der Überschrift
„Schmalkalderin gewinnt gegen
Landkreis“, dass der Kreis Schmalkalden-Meiningen in einem Rechtsstreit um die
Müllabfuhr eine juristische Niederlage erlitten hat. In einem Bußgeldverfahren
wurde eine 62-jährige Schmalkalderin vom Vorwurf der Meldepflicht-Verletzung
freigesprochen und muss die geforderte Strafe von 500 Euro nicht zahlen.
Nach Auffassung der
Richterin ist die pro Person zu zahlende Mindestmenge von zehn Litern
wöchentlich zu hoch angesetzt. ...