Das „Freie Wort“ berichtet am 14. Oktober 2008 im Ressort Thüringen unter der Überschrift „Schmalkalderin gewinnt gegen Landkreis“, dass der Kreis Schmalkalden-Meiningen in einem Rechtsstreit um die Müllabfuhr eine juristische Niederlage erlitten hat. In einem Bußgeldverfahren wurde eine 62-jährige Schmalkalderin vom Vorwurf der Meldepflicht-Verletzung freigesprochen und muss die geforderte Strafe von 500 Euro nicht zahlen.

Nach Auffassung der Richterin ist die pro Person zu zahlende Mindestmenge von zehn Litern wöchentlich zu hoch angesetzt. ...